Steuerstrafrecht
– Wir begleiten Sie auch in unangenehmen Situationen
Die Abgrenzung zwischen legalen Steuergestaltungen und illegaler Steuerhinterziehung kann für Laien eine Herausforderung sein. Selbst ohne strafbares Verhalten drohen Geldbußen bei Verstößen gegen die Steuerordnung. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Nacherklärungen und Selbstanzeigen, um mögliche Sanktionen zu vermeiden. Besonnenes Handeln und kompetenter Rat sind dabei unverzichtbar. Bei steuerstrafrechtlichen Angelegenheiten stehen wir an Ihrer Seite und vertreten Ihre Interessen.
- Erstellung von Nacherklärungen und Selbstanzeigen – Rechtzeitig handeln
- "Konto im Ausland" – Spezialisiert auch bei Erbfällen
- Steuerstrafrechtliche Vertretung – Schutz Ihrer Interessen