In seinem Urteil vom 28.5.2019 (veröffentlicht am 25.7.2019) nimmt der BFH Stellung zu einigen Fragen rund um die Familienheimbefreiung, u.a. wie schnell muss der Erbe einziehen um die Befreiung zu bekommen und was passiert bei Verzögerungen durch Renovierungen?
Die Länder-Finanzbehörden haben einen Nichtanwendungserlass gegen das BFH-Urteil vom 24.10.2017 zur "300-Wohnungs-Grenze" bei der Befreiung für Vermietungsgesellschaften in der Erbschaftsteuer herausgegeben.
Der Gesetzgeber kümmert sich intensiv um den Bereich der Kapitaleinkünfte. Seit 2009 gab es die Abgeltungsteuer und einige Änderungen im Investmentbereich, im Bereich internationaler Zusammenarbeit wurden Meldeverfahren eingeführt, um gegen "schwarzes Kapital" im Ausland zu wirken. Ab 1.1.2018 werden nun Investmentfonds deutlich geändert besteuert - es findet letztlich ein Systemwechsel statt.