Mit BMF-Schreiben vom 26.2.2021 wird die Nutzungsdauer auf ein Jahr festgelegt, praktisch alle Computer (und Software) sind begünstigt.
Wer hätte damit gerechnet? Das Bundesministerium der Finanzen schreibt ganz lapidar:
"Den Kernbereich der Digitalisierung bilden die Computerhardware (einschließlich der dazu gehörenden Peripheriegeräte) sowie die für die Dateneingabe und -verarbeitung erforderliche Betriebs- und Anwendersoftware. Diese Wirtschaftsgüter unterliegen aufgrund des raschen technischen Fortschritts einem immer schnelleren Wandel. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, die der Abschreibung nach § 7 Einkommensteuergesetz (EStG) zugrunde zu legen ist, wurde für diese Wirtschaftsgüter allerdings seit rund 20 Jahren nicht mehr geprüft und bedarf deshalb einer Anpassung an die geänderten tatsächlichen Verhältnisse. "
In der Folge beschreibt es in seinem BMF vom 26.2.2021 in feinstem (lesenswertem) Beamtendeutsch, was ein "Computer", "Notebook" etc. genau ist, um dann im Kern folgendes zu bestimmen:
- Anschaffungen ab 1.1.2021 können in der Fibu und ggf. im Werbungskostenbereich mit 1 Jahr abgeschrieben werden
- In Bilanzen und EÜR (ggf. auch im Werbungskostenbereich) kann im Jahr 2021 auch für bereits in den Vorjahren angeschaffte Computer die Nutzungsdauer auf 1 Jahr verkürzt werden, d.h. es kann der Restbuchwert voll auf einmal abgeschrieben werden
- Beides gilt ggf. im Werbungskostenbereich (z.B. ein Angestellter kauft sind einen Computer und setzt ihn bei seinen Einkünften ab
Beispiel: Kauf eines Computers am 1.6.2020 für 3.000 Euro netto. In der EÜR für 2020 mussten die 3.000 Euro auf 3 Jahre (36 Monate) verteilt werden, dabei konnte zeitanteilige AfA für 6 Monate abgesetzt werden (= 6/36x3.000 Euro = 500 Euro). In der EÜR 2021 kann nun der Restbuchwert von 2.500 Euro voll abgezogen werden, weil die neue Nutzungsdauer nur noch 1 Jahr ist.
Persönliche Anmerkung dazu:
Es ist zwar begrüßenswert, die tatsächlich schnell-lebigen Computer schnell abzuschreiben. Ein Jahr klingt allerdings schon sehr sportlich und sieht eher wie eine politisch motivierte Subvention aus.
Gut, während die "normalen" geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) in gleicher Weise ca. 60 Jahre (der Höhe nach) ungeprüft fortgeführt wurden, scheinen die Computer als besonders wichtig angesehen zu werden und werden "schon" nach 20 Jahren erneut geprüft uns direkt abgeschrieben. By the way: die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von betrieblichen Kfz wurde von 5 Jahre auf 6 Jahre verlängert - das müsste auch ca. 20 Jahre her sein. Insoweit wäre jetzt angesichts der Tatsache, dass die Autolobby noch stärker als die Computerlobby ist, hier eine Verkürzung auf 3 Jahre angezeigt. Wir danken es Corona.
(HZ)