Im Urteil vom 29.10.2019, IX R 38/17 (veröffentlicht 14.5.2020)nimmt der BFH Stellung zur Einkünfteermittlung bei vermögensverwaltenden Personengesellschaften (VV-GbR) sowie zur Kaufpreisaufteilung bei Immobilien-Kaufverträgen.
Lesen Sie hier im Nachfolgeblog mehr zum Urteil vom 29.10.2019, zur Kaufpreisaufteilung und unseren kritischen Kommentar zu den einzelnen Themen (sowie Volltext des Urteils).