Kein Entrinnen für den Erben - Keine Haftungsbeschränkung für Erbschaftsteuerschulden (BFH-Urteil vom 4.6.2019, VII R 16/18)

Der BFH hat in einem aktuell veröffentlichten Urteil entschieden, dass sich ein Erbe gegenüber dem Finanzamt nicht auf die Haftungsbeschränkung nach § 2059 BGB berufen kann - er haftet unbeschränkt.