Auch heuer wieder: das BMF gibt für die Finanzverwaltung die Anweisung heraus, mit welchen Tabellen lebenslängliche Nutzungen/Leistungen (z.B. ein Nießbrauch) zu bewerten sind - dieses Jahr gibt es mangels neuer Sterbetafeln keine neuen Faktoren. Die "alten" Faktoren aus 2016/2017 sind weiter anzuwenden.