BFH: Scheidungskosten sind nicht mehr steuerlich abziehbar

Es war der Klassische Fall der sog. außergewöhnlichen Belastung - nun nicht mehr steuerlich abziehbar...

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Lange Jahre war es der klassische Fall der steuerlich abzugsfähigen sog. "außergewöhnlichen Belastung": Scheidungskosten. Seit 2013 jedoch wurde das Gesetz geändert. Seitdem sind Prozesskosten nur noch dann absetzbar, wenn der Steuerpflichtige ohne den Prozess Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse nicht mehr im üblichen Rahmen zu erfüllen.

 

Das jedoch ist klarerweise nicht wirklich oft der Fall. So hat auch der BFH im vorliegenden Fall (Urteil vom 18.5.2017, Az. VI R 9/16) entschieden, dass Scheidungskosten nicht in diese Gruppe fallen. Zwar stelle ein Scheidungsverfahren eine starke Beeinträchtigung dar, die Existenzgrundlage sei jedoch nicht gefährdet.

 

Nach Ansicht des BFH hat sicher Gesetzgeber bewusst für diese Regelung (auch in diesem Fall) entschieden.

 

Hier geht es zum Volltext des Urteils.