Alljährlich gibt das BMF ein Schreiben heraus, in dem für die Finanzverwaltung verbindlich entschieden wird, mit welchen Faktoren (Verwaltungsdeutsch: "Vervielfältiger") lebenslängliche Nutzungen/Leistungen zu bewerten sind. Je nachdem, ob neue Sterbetafeln herausgegeben werden, gibt es in einem Jahr neue Faktoren oder nicht. Für 2017 gibt es wieder eine neue Tabelle.